Untersuchung eines Zusammenhangs zwischen ADHS und Straffälligkeit

Zusammenfassung:

Schon der Frankfurter Nervenarzt Heinrich Hoffmann (1809-1894) beschrieb in seinem Buch „Der Struwwelpeter“ das Phänomen des Zappelphilipps. Allerdings hatte die Unruhe des Kindes zu dieser Zeit noch keinerlei Krankheitswert. Als der englische Pädiater G.F. Still (1868-1941) 1902 das Krankheitsbild der Aufmerksamkeitsdefizit-/Hyperaktivitätsstörung erstmalig darstellte, sah er darin noch eher einen „moralischen Defekt“ als eine Erkrankung. Nach dem Zweiten Weltkrieg ging man als Grund von hyperkinetischem Verhalten von einem hirnorganischen Syndrom aus, dessen Ursache in einem frühkindlichen Hirnschaden lag (Edel und Vollmoeller, 2006). In der Schweiz ist noch heute der Begriff Psychoorganisches Syndrom (POS) für diese Diagnose gebräuchlich. Die Gleichsetzung der ADHS mit Minimaler Cerebraler Dysfunktion (MCD) wurde mit dem Erscheinen der ICD-9 (World Health Organization, 1978) bzw. des DSM-III (American Psychiatric Association, 1980) beendet, nun galt sie als eigenständiges Krankheitsbild.

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