Begutachtung der Aufmerksamkeitsdefizit- /Hyperaktivitätsstörung bei Erwachsenen

Zusammenfassung

Die Aufmerksamkeitsdefizit-/Hyperaktivitätsstörung (ADHS) stellt eine ernstzunehmende Erkrankung dar, die im Kindes- und Jugendalter mit Beeinträchtigungen einhergeht, die für den Prozess der sozialen Adaptation und damit für die Entwicklung der sozialen Kompetenzen von erheblicher Bedeutung ist. Unbehandelt führt diese in einem hohen Prozentsatz bis in das Erwachsenenalter hinein zu Störungen, die sich schwerwiegend in allen Lebensbereichen auswirken. Es ist daher sinnvoll und notwendig, dass eine adäquate medikamentöse Behandlung, möglichst im Kindes- und Jugendalter und auch im Erwachsenenalter, durchgeführt wird. Bei ADHS-Betroffenen im Erwachsenenalter ergeben sich aufgrund der persistierenden Störung vielfältige Probleme bei der Begutachtung im Straf-, Sozial- und Zivilrecht, im Beamten- und Schwerbehindertenrecht, im Straßenverkehrsrecht und im Rahmen der Wehrpflicht. Sie resultieren aus den Kernsymptomen der ADHS wie Unaufmerksamkeit, Überaktivität und Impulsivität, aber auch ganz besonders aus den vielfältigen Komorbiditäten.

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