Gesundheitsökonomie der Aufmerksamkeitsdefizit-/Hyperaktivitätsstörung in Deutschland - Teil 1

Zusammenfassung:

Am 29. Mai 2008 stellte die Vertragswerkstatt der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV) ein Konzept für ein flächendeckendes qualitätsgesichertes Versorgungsangebot für Kinder und Jugendliche mit ADHS vor, das sich ausdrücklich an aktuellen Leitlinien [1, 2] orientiert, einen Fallkoordinator und die verpflichtende Zusammenarbeit von Ärzten und Psychotherapeuten in regionalen ADHS-Teams und Qualitätszirkeln (gegebenenfalls unter Einschluss von Ergotherapeuten) vorsieht, besonderen Wert auf Diagnostik und Differenzialdiagnostik legt und einen streng kontrollierten Medikamenteneinsatz beinhaltet. Zusätzlich bietet der ADHS-Vertrag den teilnehmenden Leistungserbringern eine „Motivation, die sehr zeitaufwendigen Leistungen bei diesen Patienten zu erbringen, durch zusätzliches extrabudgetäres Honorar und durch Verzicht auf Wirtschaftlichkeitsprüfungen wegen der Verordnung von Medikamenten und Heilmitteln im Rahmen des Vertrages“ [3]. Für Baden-Württemberg wurde darauf basierend am 09. Februar 2009 ein Vertrag zur qualitätsgesicherten Versorgung von Kindern und Jugendlichen mit ADHS zwischen den Kassenärztlichen Vereinigungen und einem großen Kassenverband abgeschlossen

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